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Vorgeschlagene Satzungsänderungen zur Saison 2023

Die Satzung bedarf nach 9 Jahren einer Auffrischung. Der Vorstand schlägt daher einige Änderungen vor.




Vorgeschlagene Satzungsänderungen zur Saison 2023

Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen führen nicht nur zu einer verbesserten Lesbarkeit, sondern sehen u.a. vor:

  1. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
  2. In den Vorstand können nur Mitglieder gewählt werden, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und dem Verein mindestens ein Jahr angehören.
  3. Der Vorstand kann Mehrheitsbeschlüsse im Umlaufverfahren per E-Mail oder per Telefon- oder Videokonferenz fassen, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung per E-Mail oder Telefon- bzw. Videokonferenz mitwirken.
  4. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden grundsätzlich als Präsenzversammlungen statt. Der Vorstand kann beschließen, dass die Mitgliederversammlung ausschließlich als virtuelle Mitgliederversammlung in Form einer onlinebasierten Videoversammlung oder als Kombination von Präsenzversammlung und virtueller Versammlung (hybride Mitgliederversammlung) stattfindet.

    Zu besseren Vergleichbarkeit der vorgeschlagenen Neuerungen mit der bisherigen Satzung: Synopse_Satzung Grün_Weiß_Tennis.docx.pdf
User ImageHeiko Tholen, 19. Februar 2023